Die Pflichten des Franchise-Gebers



Wenn einem das Wasser
bis zum Halse steht,
sollte man nicht auch noch
den Kopf hängen lassen.

Chinesische Weisheit


Links für Franchise-Nehmer:
www.franchiseportal.de
www.franchiseportal.ch
www.franchiseportal.at
www.franchise-net.de
www.franchise-net.ch
www.franchise-net.at
www.fuerdiefrau.at

 


Der Franchise-Geber muss:

• vor der Gründung seines Franchise-Netzes ein Geschäftskonzept schon in einem angemessenen Zeitraum und mit wenigstens einem Pilotprojekt erfolgreich betrieben haben;

• der Eigentümer oder rechtmäßige nutzungsberechtigte des Firmennamens, der Marke oder einer anderen besonderen Kennzeichnung seines Netzes sein;

• eine Anfangsschulung des einzelnen Franchise-Nehmers durchführen und ihm während der gesamten Laufzeit des Vertrages laufende kommerzielle, vertriebliche und/oder technische Unterstützung gewähren;Pflichten von Franchise-Geber und Franchise-Nehmer:

• Beide Parteien lassen in ihrem Umgang miteinander Fairness walten. Im Falle einer Vertragsverletzung wird der Franchise-Geber seine Franchise-Nehmer schriftlich abmahnen und gegebenenfalls eine angemessene Frist festsetzen, in welcher der Verstoß zu beheben ist;

• Beide Parteien sind angehalten, Klagen, Beschwerden und Meinungsverschiedenheiten nach gutem Glauben und mit gutem Willen durch faire und sachliche Gespräche und direkte Verhandlungen zu klären.


zu Seite 1 zur Übersicht