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Der Franchise-Geber
muss:
vor der Gründung seines Franchise-Netzes
ein Geschäftskonzept schon in einem angemessenen
Zeitraum und mit wenigstens einem Pilotprojekt erfolgreich
betrieben haben;
der Eigentümer oder rechtmäßige
nutzungsberechtigte des Firmennamens, der Marke oder
einer anderen besonderen Kennzeichnung seines Netzes
sein;
eine Anfangsschulung des einzelnen Franchise-Nehmers
durchführen und ihm während der gesamten Laufzeit
des Vertrages laufende kommerzielle, vertriebliche und/oder
technische Unterstützung gewähren;Pflichten
von Franchise-Geber und Franchise-Nehmer:
Beide Parteien lassen in ihrem Umgang miteinander
Fairness walten. Im Falle einer Vertragsverletzung wird
der Franchise-Geber seine Franchise-Nehmer schriftlich
abmahnen und gegebenenfalls eine angemessene Frist festsetzen,
in welcher der Verstoß zu beheben ist;
Beide Parteien sind angehalten, Klagen, Beschwerden
und Meinungsverschiedenheiten nach gutem Glauben und
mit gutem Willen durch faire und sachliche Gespräche
und direkte Verhandlungen zu klären.

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