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Weitere Pflichten
von Franchise-Geber und Franchise-Nehmer:
Beide Parteien lassen in ihrem Umgang miteinander
Fairness walten. Im Falle einer Vertragsverletzung wird
der Franchise-Geber seine Franchise-Nehmer schriftlich
abmahnen und gegebenenfalls eine angemessene Frist festsetzen,
in welcher der Verstoß zu beheben ist.
Beide Parteien sind angehalten, Klagen, Beschwerden
und Meinungsverschiedenheiten nach gutem Glauben und
mit gutem Willen durch faire und sachliche Gespräche
und direkte Verhandlungen zu klären.

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