Neuerung im Kartellgesetz
DDR. Alexander Petsche
DDr. Alexander Petsche


Baker & McKenzie
Kerres & Diwok
Rechtsanwälte GmbH



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Von DDr. Alexander Petsche und Mag. Ilona Zekely, Baker & McKenzie

„Mit dem neuen Kartellgesetz ab 2006 ist die Sonderregelung des § 30 b KartG, Franchiseverträge als vertikale Vertriebsbindungen beim Kartellgericht anzuzeigen, weggefallen. Franchiseverträge bedurften vor Inkrafttreten des neuen Kartellgesetzes nicht der Genehmigung durch das Kartellgericht. Der Wegfall dieses Privilegs bedeutet nunmehr, dass die EG-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen an Bedeutung gewinnt. Nunmehr obliegt es vermehrt dem Einzelnen zu überprüfen, ob der Franchisevertrag unter das Kartellverbot fällt oder nicht“.


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