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Was bedeutet die EU-Gruppenfreistellungsverordnung
für vertikale Vertriebsbindungen, die seit 30.06.2000 in Kraft ist ?



Ich arbeite nach dem Prinzip,
daß man niemals
etwas selbst tun soll,
was ein anderer
für einen erledigen kann.

David Rockefeller

 


Mit der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der EU wird Franchising nicht mehr gesondert behandelt, sondern den vertikalen Vertriebsbindungen zugeordnet:

• Alleinvertrieb
• Alleinbezug
• Franchising
• Selektivvertrieb
• sonstige Vertriebsformen

Innerhalb dieser neuen Zuordnung wird Franchising definiert als:
"Franchisevereinbarungen sind das deutlichste Beispiel für die Weitergabe von Know-how an den Käufer für Marketingzwecke. Mit ihnen werden Lizenzen ... und Know-how für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen erteilt. Der die Lizenz erteilende Franchise-Geber erhält von dem Franchise-Nehmer ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Geschäftskonzeptes. ..."

>>> weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der untenstehenden PDF-Datei.

Eine ausführliche Beantwortung dieser Fragestellung
können Sie sich gerne auch als
PDF-Datei auf Ihren Rechner laden DOWNLOAD

 

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