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Mit der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der
EU wird Franchising nicht mehr gesondert behandelt,
sondern den vertikalen Vertriebsbindungen zugeordnet:
Alleinvertrieb
Alleinbezug
Franchising
Selektivvertrieb
sonstige Vertriebsformen
Innerhalb dieser neuen Zuordnung wird Franchising definiert
als:
"Franchisevereinbarungen sind das deutlichste Beispiel
für die Weitergabe von Know-how an den Käufer
für Marketingzwecke. Mit ihnen werden Lizenzen
... und Know-how für den Vertrieb von Waren oder
Dienstleistungen erteilt. Der die Lizenz erteilende
Franchise-Geber erhält von dem Franchise-Nehmer
ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Geschäftskonzeptes.
..."
>>> weitere
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der untenstehenden
PDF-Datei.
Eine
ausführliche Beantwortung dieser Fragestellung
können Sie sich gerne auch als PDF-Datei
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