|
Was bedeutet die
vorvertragliche Aufklärungspflicht
für Franchise-Geber bzw. Franchise-Nehmer?
|
Ich arbeite nach dem
Prinzip,
daß man niemals
etwas selbst tun soll,
was ein anderer
für einen erledigen kann.
David Rockefeller
|
| |
Dieses Thema gewinnt im Franchising mehr und mehr an
Bedeutung. Es ist sinnvoll und verständlich, dass
der zukünftige Franchise-Nehmer, der bereit ist
sein Kapital, sein Vertrauen und letztlich seine wirtschaftliche
Existenz in das Konzept des Franchise-Gebers zu investieren,
genau wissen möchte, ob das Franchise-System "Hand
und Fuß hat".
Für Franchise-Geber ist es jedoch nicht immer so
einfach sich "in die Karten schauen" zu lassen,
das entwickelte und erprobte Know-how offen zu legen,
Zahlen und Fakten zu nennen und Referenzen vorzulegen.
Trotzdem, wer seriöses Franchising betreibt, lässt
sein Know-how, seine Gewinne und seine bestehenden Franchise-Nehmer
als gute Referenz für sich sprechen und gewinnt
so das Vertrauen des zukünftigen Partners.
>>> weitere
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der untenstehenden
PDF-Datei.
Eine
ausführliche Beantwortung dieser Fragestellung
können Sie sich gerne auch als PDF-Datei
auf Ihren Rechner laden

DOWNLOAD

|
|